Ansprechpartner

Hans-Jürgen Brennecke
Telefon: 0170-270 38 07

info@driebenberg.de

„Sprechen Sie mich an.
Ich bin jederzeit für Sie
und das Driebenberg-Viertel da.

   

Informationen zum Erbbaurecht

Die im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke bleiben im Eigentum der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Die darauf errichteten Bauten gehören den Pächtern.

Die Vertragsdauer des Erbbaurechts beträgt 99 Jahre. Das Erbbaurecht kann u. a. mit Reallasten, Hypotheken und Grundschulden belastet werden. Es ist veräußerlich und vererblich. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit haben die Erbbauberechtigten die Möglichkeit zur Vertragserneuerung. Der jährliche Erbbauzins beträgt z. B. bei Einfamilienhäusern
5 % des Grundstückswertes.

   

Flyer zum Grundstückskauf

Im Flyer finden Sie die wichtigsten Informationen zum Kauf von Grundstücken im Driebenberg-Viertel.
>> Flyer März 2013