
Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz gehört zu den Einrichtungen in Deutschland, die Baugrundstücke im Wege des Erbbaurechts vergeben.
Mit einem Erbpachtgrundstück gehören Sie zur großen Gemeinde von über 3.000 Erbbauberechtigten im Braunschweiger Land. Jeder Erbbauberechtigte trägt mit seinem Zins einen kleinen Teil zur Erhaltung kultureller Güter, z.B. des Kaiserdoms, bei.
Die im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke bleiben im Eigentum der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Die darauf errichteten Bauten gehören den Pächtern.
Die Vertragsdauer des Erbbaurechts beträgt 99 Jahre. Das Erbbaurecht kann u. a. mit Reallasten, Hypotheken und Grundschulden belastet werden. Es ist veräußerlich und vererblich. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit haben die Erbbauberechtigten die Möglichkeit zur Vertragserneuerung. Der jährliche Erbbauzins beträgt z. B. bei Einfamilienhäusern 5 % des Grundstückswertes.
Die Stiftung bietet alle ihre Grundstücke im Driebenberg-Viertel auch zum Kauf an. Die Grundstücke der Stiftung sind mit (E) gekennzeichnet.
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Renate Ringeln
Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Telefon: 0531–707 42–40
E-Mail: renate.ringeln@sbk.niedersachsen.de
Web: www.sbk-bs.de
Der Flyer enthält wichtige Informationen zu Grndstücken im wege des Erbbaurechts.
>>Flyer zum Runterladen